Depressionen – Häufige Fragen
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Häufige Fragen zu Depressionen
Depressionen sind eine psychische Erkrankung, unter der viele Menschen in Deutschland leiden. Die Erkrankung kann unter anderem zu Freudlosigkeit, starken Selbstzweifeln und im schlimmsten Fall zu Selbstmordgedanken oder –versuchen führen. Daher sind Depressionen sehr ernst zu nehmen und sollten nicht verharmlost oder verdrängt werden.
Es kann schwierig sein, den „richtigen“ Psychotherapeuten zu finden. Zum einen ist es häufig schwer, einen freien Termin zu bekommen. Zum anderen müssen Sie und der Psychotherapeut auch zueinander passen, wenn die Therapie Erfolg haben soll. Wichtig ist, dass Sie sich von anfänglichen Fehlschlägen nicht entmutigen lassen.
Sie können zum Beispiel Ihren Hausarzt, Ihre Krankenkasse oder Menschen in Ihrem persönlichen Umfeld um Hilfe bei der Suche bitten. Auch eine Poliklinik für psychische Erkrankungen oder die psychiatrische Ambulanz eines Krankenhauses kann eine erste Anlaufstelle für Sie sein. Daneben gibt es psychologische Beratungsstellen, die Sie aufsuchen können.
Wenn Ihnen die „anonyme“ Suche über das Internet lieber ist, dann können Ihnen die Suchdienste der Berufsgruppen und Fachverbände weiterhelfen (zum Beispiel der bundesweite Psychotherapeuten-Suchdienst).
Nein, niemand ist schuld an seiner Depression. Depression ist eine Erkrankung. Laut der Gesundheitsberichterstattung des Bundes aus dem Jahr 2010 werden depressive Erkrankungen in etwa der Hälfte der Fälle gar nicht festgestellt, da Betroffene häufig nicht zu Ärzten gehen bzw. Ärzte die Depression nicht als solche erkennen. Betroffene fürchten sich vor dem Makel „psychische Erkrankung“ oder schämen sich, mit ihrer schlechten Stimmung nicht allein fertig zu werden.
Dabei ist eine psychische Erkrankung ebenso wie eine körperliche keine Frage von Schuld: Niemand würde sich schämen, wegen Rückenschmerzen einen Arzt aufzusuchen. Die Behandlung seelischer Erkrankungen gehört genauso zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen wie die Behandlung körperlicher Erkrankungen. Bei privaten Krankenkassen ist dies jeweils vom individuellen Versicherungsvertrag abhängig.
Die Depression ist ein Krankheitsbild mit vielen Gesichtern. Einzelne depressive Phasen nennt man depressive Episoden. Diese können einmalig oder wiederholt auftreten. Bei mehr als der Hälfte der Ersterkrankungen kommt es im Laufe der Zeit zu einer erneuten Erkrankung (Rezidiv). Zwischen zwei depressiven Episoden können Jahre vergehen, sie können aber auch innerhalb eines kurzen Zeitraums gehäuft auftreten.
Von einer chronischen Depression spricht man, wenn die depressiven Anzeichen mehr als zwei Jahre andauern. Eine vollständige Wiederherstellung der psychischen Gesundheit nennt man Remission (Genesung).
Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten der Selbsthilfe bei Depression. Besonders bei leichten depressiven Symptomen gibt es einige einfache Anregungen, die man selber umsetzen kann. Aber auch bei stärker ausgeprägten Symptomen können Betroffene Unterstützung durch Selbsthilfegruppen erfahren oder Hilfe zur Selbsthilfe durch Online-Angebote finden. Lesen Sie hier weiter zu Möglichkeiten der Selbsthilfe bei Depression.
Von einer Depression abzugrenzen ist die Dysthymie, eine anhaltende getrübte Stimmung, die das Befinden zwar beeinträchtigt, aber nicht so stark wie eine depressive Episode.
Eine postpartale Depression ist eine Depression, die bei Frauen auftreten kann, die ein Kind entbunden haben. Diese Erkrankung kann noch bis zu zwei Jahre nach der Geburt des Kindes auftreten und ist dringend behandlungsbedürftig. Oft wird diese Erkrankung auch als postnatale Depression (postnatal = nach der Geburt) bezeichnet.
Bei der so genannten Winterdepression treten depressive Symptome nur im Herbst und Winter, also während der dunklen Jahreszeit auf und gehen während des Frühjahrs und des Sommers wieder zurück. Für diese depressive Erkrankungsart hat sich die Behandlung mit einer künstlichen Lichtquelle (Lichttherapie) als wirksam erwiesen.
Einen Menschen, der einem nahe steht, leiden zu sehen ist schwer. Es kann Ihnen helfen, wenn Sie sich bewusst machen, dass Sie als Angehöriger zwar unterstützen, aber nicht heilen können. Hilfreich für den Betroffenen ist es zum Beispiel, wenn Sie zunächst einmal Verständnis für seine Situation und Gefühle aufbringen. Wenn Sie ihn in seiner Erkrankung ernst nehmen, ohne zu dramatisieren und ihm gleichzeitig vermitteln, dass Hilfe möglich ist und es ihm in Zukunft wieder besser gehen wird.
Deshalb ist es so wichtig, dass Sie ihn in seiner Entscheidung unterstützen, sich professionelle Hilfe zu suchen. Viele Betroffene haben große Angst, dann als „verrückt“ zu gelten und von ihrem Umfeld abgelehnt oder verlacht zu werden. Machen Sie klar, dass solche Befürchtungen nicht gerechtfertigt sind. Vielleicht kennen Sie auch Beispiele anderer Menschen, die wegen einer psychischen Erkrankung behandelt werden oder wurden und die davon profitieren.
Sie können dem Betroffenen eine große Stütze sein, wenn Sie ihn bei Dingen unterstützen wie z.B. wieder mit kleinen Aktivitäten zu beginnen, einen Spaziergang zu machen, sich ein wenig zu bewegen, miteinander zu reden. Oder etwas zu tun, was ihm Freude bringt, zum Beispiel Musik hören, ein Bild ansehen o.ä.. Dabei werden Sie vielleicht zurückgewiesen werden. Doch nehmen Sie das bitte nicht persönlich! Die Zurückweisung zielt nicht auf Sie als Person, sondern ist der Erkrankung geschuldet.
Nicht immer ist der andere in der Lage, Ihre Vorschläge anzunehmen. Wenn Sie das respektieren, ohne Ihre Versuche aufzugeben, helfen Sie ihm sehr. Auf keinen Fall sollten Sie versuchen, einem depressiven Menschen seine Erkrankung zu erklären, sie herunterzuspielen oder gut gemeinte Ratschläge zu geben. Das alles signalisiert ihm, dass Sie ihn und seine Erkrankung nicht ernst nehmen, auch wenn Sie es ganz anders meinen.
Eine Depression belastet nicht nur den Betroffenen, sondern auch Partnerschaft, Familie und Freunde. Als Angehöriger sind Sie in einer schwierigen Situation: Sie wollen helfen und unterstützen und brauchen gleichzeitig vielleicht selbst Hilfe und Unterstützung. Wenn ein Mensch, der Ihnen nahe steht, unter Depressionen leidet, kann das bedeuten, dass Sie selbst auf vieles verzichten. Auf Dinge, die Ihnen lieb sind, wie Hobbies, Sport, Kontakte, Kultur. Es mag Ihnen egoistisch erscheinen, dass Sie sich vergnügen, während der andere leidet. Doch damit ist dem Betroffenen nicht geholfen.
Wenn Sie nicht auf sich selbst achten, werden Sie bald keine Kraft mehr haben, für den anderen da zu sein. Der Umgang mit einer chronischen schweren Erkrankung ist für Angehörige eine Herausforderung. Sie können sich selbst Hilfe holen. Sie haben auch die Möglichkeit, sich psychotherapeutische Unterstützung zu suchen, um diese belastende Situation zu verarbeiten. Es gibt inzwischen zahlreiche Selbsthilfegruppen für Angehörige. Wer viel hilft, darf sich zugestehen, auch selber Hilfe in Anspruch zu nehmen, um nicht auszubrennen. Alles, was Sie entlastet, hilft auch dem Angehörigen, um den oder die Sie sich sorgen!
Hören Sie zu und nehmen Sie alle Äußerungen oder Beobachtungen sehr ernst. Versuchen Sie, das Gespräch in Gang zu halten, und rufen Sie Notarzt und/oder Polizei. Lassen Sie den Verzweifelten oder die Verzweifelte nicht allein, bis Hilfe eintrifft, und beseitigen Sie gefährliche Gegenstände aus dem direkten Umfeld.
Bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung kann eine Einweisung ins Krankenhaus auch gegen den Willen des Betroffen nötig sein. Für diesen Notfall ist die Polizei zuständig. Die Zwangseinweisung ist ein schwieriger, allerletzter Ausweg, um Schlimmeres zu verhindern: nämlich Fremd- oder Selbstgefährdung. Das bedeutet, dass das Leben oder die körperliche Unversehrtheit des oder der Betroffenen beziehungsweise einer anderen Person gefährdet ist. Dann handelt es sich um einen Notfall. Am wenigsten eingreifend ist es für alle Beteiligten, wenn Angehörige oder Freunde den Betroffenen selbst in das zuständige psychiatrische Krankenhaus bringen. Wenn der Patient sich jedoch weigert, hat es keinen Sinn, einen Krankenwagen zu rufen. Rettungssanitäter dürfen nicht gegen den Willen des oder der Betroffenen handeln und ihn oder sie zwangsweise transportieren. Hierfür ist die Polizei zuständig.