Novego einfach als DiGA verordnen
Für die Verordnung von Novego gibt es zwei Wege: das Rezept über Muster 16 oder den E-Rezept-Weg über Ihr Praxisverwaltungssystem – oder den formlosen Diagnosenachweis, den Ihr Patient direkt bei seiner Krankenkasse einreicht. Beide Wege dauern in der Praxis unter zwei Minuten.
Diese Seite erklärt beide Wege, benennt die häufigsten Gründe für Rückläufer und stellt unterstützende Materialien zum Download bereit.
Als Muster 16, E-Rezept oder über einen formlosen Diagnosenachweis.
Belastet das Arznei- und Heilmittelvolumen Ihrer Praxis nicht.
Wirksamkeit in unabhängigen klinischen Studien (RCTs) bestätigt.
Persönliche Begleitung durch das Novego-Team, 24/7-Krisenhotline.
Als Muster 16, E-Rezept oder über einen formlosen Diagnosenachweis.
Belastet das Arznei- und Heilmittelvolumen Ihrer Praxis nicht.
Wirksamkeit in unabhängigen klinischen Studien (RCTs) bestätigt.
Persönliche Begleitung durch das Novego-Team, 24/7-Krisenhotline.
Novego ist bei Depression und Angst dauerhaft im DiGA-Verzeichnis des BfArM gelistet.
Verordnung über Muster 16 oder E-Rezept
Schritt 1: Indikation und Ausschlusskriterien prüfen
Prüfen Sie, ob eine verordnungsfähige Diagnose vorliegt und ob die Kontraindikationen ausgeschlossen werden können.
Verordnungsfähige Diagnosen | F32.0 leichte depressive Episode · F32.1 mittelgradige depressive Episode · F32.2 schwere depressive Episode ohne psychotische Symptome · F33.0, F33.1, F33.2 rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig leichte, mittelgradige oder schwere Episode ohne psychotische Symptome · F34.1 Dysthymia |
Altersgruppe | Erwachsene von 18 bis 65 Jahren |
Kontraindikationen | F00–09 · F10.2–19.2 · F20–25 · F28 · F29 · F30 · F31 |
Weitere Ausschlusskriterien | Akutes suizidales Verhalten innerhalb der letzten vier Wochen |
Verordnungsfähige Diagnosen | F40.0 Agoraphobie · F40.1 soziale Phobien · F40.2 spezifische (isolierte) Phobien · F41.0 Panikstörung |
Altersgruppe | Erwachsene ab 18 Jahren, ohne obere Altersgrenze |
Kontraindikationen | F00–09 · F10.2–19.2 · F20–25 · F28 · F29 · F30 · F31 |
Weitere Ausschlusskriterien | Akutes suizidales Verhalten innerhalb der letzten vier Wochen · Alkohol- oder Substanzabhängigkeit innerhalb der letzten sechs Monate · aktuelle Einnahme hochpotenter und/oder atypischer Antipsychotika · schwerwiegende Erkrankung, die nach ärztlicher Einschätzung eine Programmteilnahme ausschließt · gleichzeitig stattfindende Psychotherapie |
Schritt 2a: Verordnung ausstellen
Über Muster 16 oder elektronisch über Ihr Praxisverwaltungssystem.
Bitte beachten Sie folgende Vorgaben:
- Pro Rezept kann nur eine DiGA verordnet werden.
- PZN im Verordnungsfeld: 17865862 (Depression) bzw. 18726714 (Angst)
- „Gebühr frei“ muss angekreuzt sein.
Schritt 2b: Diagnosenachweis ausstellen
Bescheinigen Sie Ihren Patienten formlos, dass eine verordnungsfähige ICD-10-Diagnose und keine der Kontraindikationen vorliegen; mit Stempel, Datum und Unterschrift. Als Diagnosenachweis kann auch eine AU-Bescheinigung dienen.
Die nachfolgenden Schritte nehmen Ihre Patienten im Anschluss vor, um einen individuellen Freischaltcode für Novego zu erhalten:
Schritt 3: Rezept oder Diagnosenachweis einreichen
Bei der Krankenkasse — über die Krankenkassen-App, per Post oder über den Novego Rezeptservice. Unseren Rezeptservice finden Sie unter folgendem Link:
Schritt 4: Freischaltcode erhalten und Programm starten
Der Code wird von den Krankenkassen direkt an Ihre Patienten verschickt. Die Bearbeitungszeit kann hierbei je nach Krankenkasse variieren.
Mit dem Code legen Ihre Patienten ein Nutzerkonto an und können anschließend direkt mit der Bearbeitung starten.
Die häufigsten Gründe für Rückläufer
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Die DiGA steht gemeinsam mit einem Arzneimittel auf einem Rezept: Hierfür sind getrennte Verordnungen erforderlich.
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Der ICD-10-Code fehlt oder gehört nicht zum verordnungsfähigen Diagnoseumfang des jeweiligen Programms: Bitte prüfen Sie diesen vorab.
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Die PZN wurde vertauscht: Die Novego-DiGA haben unterschiedliche PZN (17865862 Depression, 18726714 Angst)
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Bei Depression: Der Patient ist älter als 65 Jahre. Das Angstprogramm ist ab 18 Jahren ohne Obergrenze verordnungsfähig.
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Das Rezept ist bereits abgelaufen: Rezepte haben eine begrenzte Gültigkeit von 28 Tagen nach Ausstellung – bitte weisen Sie Ihre Patienten darauf hin.
Folgeverordnung und Zugriffsdauer
Nach Programmende behält Ihr Patient für weitere 365 Tage Zugriff auf die Inhalte und kann diese zur Vertiefung und Rückfallprophylaxe nutzen. Für diesen weiteren Zugriff ist keine Folgeverordnung nötig.
Bei fortbestehender Indikation ist eine erneute Verordnung möglich; sie ist ebenfalls Bestandteil der Versicherten- bzw. Grundpauschale.
Häufig gestellte Fragen zur Verordnung
Nein. Jeder in Deutschland niedergelassene Arzt und jeder Psychotherapeut ist für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) verordnungsbefugt.
Beides funktioniert. Der Diagnosenachweis ist der einfachere Weg, wenn Sie keine Rezeptroutine für DiGA haben.
Verordnungsfähig sind ausschließlich die genannten ICD-10-Codes. Eine Verordnung außerhalb dieses Umfangs führt zur Ablehnung durch die Krankenkasse.
Bei entsprechender Indikation und getrennten Verordnungen ja. Prüfen Sie die Ausschlusskriterien beider Programme einzeln — sie sind nicht identisch.
Beim Angstprogramm ist das ein Ausschlusskriterium. Beim Depressionsprogramm nicht.
Die Dauer hängt von verschiedenen Faktoren ab, u.a. davon, wann und auf welchem Weg das Rezept bei der Krankenkasse eingereicht wird, und von der individuellen Bearbeitungsdauer, die sich ebenfalls je nach Kasse unterscheiden kann. In der Regel dauert es etwa 5 bis 10 Werktage, bis Ihre Patienten mit dem Programm starten können.
Antworten auf weitere häufige Fragen finden Sie auf unserer FAQ-Seite.