So erhalten Sie die Novego Online-Therapieprogramme auf Rezept
Digitale Therapien eröffnen neue, moderne Wege in der Behandlung von psychischen Erkrankungen. Mit Novego steht Ihnen ein klinisch wirksames, zertifiziertes Online-Therapieprogramm zur Verfügung, das Ihnen Ihr Arzt oder Psychotherapeut als Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) kostenfrei auf Rezept verordnen kann. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, in welchen Fällen dies möglich ist, und leiten Sie Schritt für Schritt durch den Verordnungsprozess. Außerdem beleuchten wir, welche Alternativen es für Privatversicherte oder Selbstzahler gibt.
Inhalt:
1. Was sind Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)?
2. So erhalten Sie Ihr Novego Online-Therapieprogramm kostenfrei auf Rezept
3. Kann ich DiGA auch ohne Rezept nutzen?
4. Wie ist der Ablauf, wenn ich privat versichert bin?
5. Welche anderen Online-Therapieprogramme gibt es und wie ist die Kostenübernahme geregelt?

Was sind Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)?
Mit dem Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) Ende 2019 wurde in Deutschland ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung der Gesundheitsversorgung gemacht. Seitdem werden die Kosten für bestimmte Gesundheits-Apps und Online-Therapieprogramme von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Voraussetzung hierfür ist, dass die jeweilige Anwendung vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) umfassend geprüft und offiziell als Digitale Gesundheitsanwendung zugelassen wurde. Hierfür müssen die Wirksamkeit in klinischen Studien nachgewiesen werden und hohe Anforderungen an Qualität, Sicherheit und Datenschutz erfüllt sein – nur dann wird das Therapieprogramm in das offizielle DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Eine aktuelle Übersicht aller zugelassenen Anwendungen finden Sie im offiziellen DiGA-Verzeichnis.
Unsere beiden Novego Online-Therapieprogramme „Depressionen bewältigen“ und „Ängste überwinden“ sind bereits als DiGA zugelassen – und damit für Sie kostenfrei auf Rezept nutzbar.
So erhalten Sie Ihr Novego Online-Therapieprogramm kostenfrei auf Rezept
Im Folgenden erklären wir Ihnen den Ablauf verständlich und Schritt für Schritt, damit Sie möglichst schnell und einfach mit Ihrer Online-Therapie starten können. Vom ersten Arztgespräch bis zum Eingeben des Zugangscodes zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihr Novego-Programm auf Rezept bekommen und aktivieren.
Der Ablauf in aller Kürze: In 3 Schritten zum Online-Therapieprogramm
1. Lassen Sie sich Novego auf Rezept verordnen
Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem behandelnden Arzt bzw. Hausarzt oder Psychotherapeuten. Schildern Sie Ihre Beschwerden und lassen Sie sich zuerst beraten, welche Behandlungsoptionen für Sie infrage kommen. Gern können Sie unser Infoblatt zu Ihrem Termin mitnehmen und gezielt nach Novego fragen. Oder vereinbaren Sie einen schnellen Online-Arzttermin über unseren Kooperationspartner TeleClinic.
2. Reichen Sie Ihr Rezept bei Ihrer Krankenkasse ein
Reichen Sie Ihr Rezept bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein, oder nutzen Sie den kostenfreien Online-Rezeptservice der Digitale Patientenhilfe GmbH.
3. Lösen Sie Ihren Freischaltcode ein
Lösen Sie Ihren Freischaltcode, den Sie kurze Zeit später von Ihrer Krankenkasse erhalten, auf der Novego-Plattform ein. Sie erhalten direkt Zugang und können im Anschluss sofort mit der ersten Moduleinheit starten.
1. Lassen Sie sich Novego auf Rezept verordnen
Ein Rezept ist der Beginn Ihres individuellen Weges mit Novego. Als Digitale Gesundheitsanwendung kann Ihnen Novego von jedem behandelnden Arzt (z. B. von Ihrem Hausarzt oder Psychiater) oder von Ihrem Psychotherapeuten auf Rezept verordnet werden. Vereinbaren Sie einen Termin, schildern Sie im ärztlichen oder psychotherapeutischen Gespräch Ihre Beschwerden und Symptome und lassen sich zu geeigneten Behandlungsmöglichkeiten beraten. Gern können Sie auch direkt ansprechen, dass Sie sich für die Online-Therapieprogramme von Novego interessieren und gezielt nach einer Verordnung fragen. Novego ist seit über 15 Jahren im Markt etabliert und genießt das Vertrauen vieler verschreibender Ärzten und Psychotherapeuten. Hält Ihr Arzt oder Psychotherapeut Novego bei Ihren Beschwerden für medizinisch sinnvoll, wird er Ihnen ein Rezept ausstellen.
Hinweis: Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels erfolgt die Verordnung von DiGA in Form eines Kassenrezepts (auch als Muster 16 oder Arzneiverordnungsblatt bezeichnet) – eine Digitalisierung der Verordnung per E-Rezept ist bereits geplant.
Um alle wichtigen Informationen für Ihren Arzt oder Psychotherapeuten zu bündeln und die Verordnung von Novego zu vereinfachen, haben wir die Vorteile, Informationen zur Rezeptausstellung und möglichen Diagnosen in unserem Infoblatt für Sie zusammengefasst. Dieses können Sie ausgedruckt oder digital zu Ihrem Termin mitnehmen. → Hier können Sie das Infoblatt herunterladen.
Manchmal ist der Gang zur Praxis aus zeitlichen, räumlichen oder sonstigen Gründen erschwert oder es sind keine kurzfristigen Termine verfügbar. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, über einen Telemedizin-Anbieter Ihrer Wahl einen Videotermin mit einem Arzt bequem von zuhause aus wahrzunehmen. Über unseren Kooperationspartner TeleClinic können Sie sich Novego per Kurzattest verordnen lassen – dies ist meist schon innerhalb einer Stunde möglich. Hier gelangen Sie direkt zur Teleclinic: → Novego bei Depression und → Novego bei Angst.
2. Reichen Sie Ihr Rezept bei Ihrer Krankenkasse ein
Sobald Sie Ihr Rezept für Novego erhalten haben, reichen Sie dieses bei Ihrer Krankenkasse ein. Dies ist überlicherweise möglich, indem Sie ein Foto oder einen Scan des Rezepts in der App Ihrer Krankenkasse oder per Online-Formular übermitteln. Alternativ können Sie das Rezept klassisch auf dem Postweg einsenden. Sie erhalten Ihren Freischaltcode für Novego nach der Prüfung durch Ihre Krankenkasse, meist innerhalb weniger Tage nach Einreichen Ihres Rezepts.
Alternativ können Sie den kostenfreien Online-Rezeptservice der Digitale Patientenhilfe GmbH nutzen, die nach Upload Ihres Rezepts über den verschlüsselten Server die Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse übernimmt.
3. Lösen Sie Ihren Freischaltcode ein
Nachdem Sie Ihren individuellen 16-stelligen Freischaltcode von Ihrer Krankenkasse erhalten haben, legen Sie sich zuerst einfach und schnell ein Nutzerkonto in der Novego-Plattform an. Sie können sich auch für eine anonyme Teilnahme, ohne Angabe Ihrer Daten, entscheiden. Im Anschluss lösen Sie Ihren Freischaltcode in der Plattform unter dem Punkt „Programm einlösen“ – „Code einlösen“ ein und können direkt mit der ersten Moduleinheit Ihres Online-Therapieprogramms starten. Hier gelangen Sie direkt zur Registrierung und Code-Einlösung: → Zur Novego-Plattform
Hinweis: Wenn Ihnen Novego als Digitale Gesundheitsanwendung auf Rezept verordnet wird, werden alle anfallenden Kosten von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen – es fallen für Sie keine Kosten an. Ihre Krankenkasse rechnet die Leistungen direkt mit uns als Hersteller ab, so dass Sie uns diesbezüglich nicht kontaktieren brauchen.
Kann ich Digitale Gesundheitsanwendungen auch ohne Rezept nutzen?
Sie können auch ohne Rezept eine Kostenübernahme für die Novego DiGA bei Ihrer gesetzliche Krankenkasse beantragen. Hierzu wird jedoch ebenfalls ein Nachweis darüber verlangt, dass die Nutzung einer DiGA aus ärztlicher bzw. psychotherapeutischer Sicht für Sie sinnvoll ist. Als Nachweis benötigen Sie lediglich ein Dokument, auf dem Ihre Diagnose angegeben ist (Diagnose- oder Indikationsnachweis). Dies kann zum Beispiel ein Arztbrief, eine AU-Bescheingung, eine Patientenquittung oder ein anderes Dokument sein, das die entsprechende, aktuelle Diagnose bescheinigt. Zudem müssen auch mögliche Kontraindikationen oder Ausschlusskriterien vor der Genehmigung durch Ihre Kasse geprüft und ausgeschlossen werden.
Nutzen Sie gern unser Antrags-Formular für die Kostenübernahme, welches Sie bei vorhandener Diagnose durch Ihren behandelnden Arzt oder Psychotherapeuten ausfüllen lassen und Ihrer Krankenkasse vorlegen können: → Antrags-Formular herunterladen
Wie ist der Ablauf, wenn ich privat versichert bin?
Die Kostenübernahme für DiGA bei privaten Krankenversicherungen (PKV) ist noch nicht final geregelt. Obwohl die meisten privaten Krankenversicherungen Ihren Versicherten (meist mit einer Krankenkostenvollversicherung) die Kosten für DiGA bereits erstatten, empfehlen wir Ihnen, sich vor der Buchung Ihres Online-Therapieprogramms bei Ihrer PKV zu erkundigen, ob die Kosten übernommen werden. Für die Erstattung ist in den meisten Fällen die Verordnung durch einen Arzt oder Psychotherapeuten erforderlich – wie bei den gesetzlichen Krankenkassen. Sobald die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung geregelt ist, können Sie Ihr Novego-Programm hier buchen und erhalten eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung zur Kostenerstattung einreichen können.
Um Ihnen den Zugang zu Novego zu erleichtern, haben wir mit einigen privaten Krankenversicherungen Kooperationen geschlossen. Bei diesen PKV können Sie Novego einfach und unkompliziert über Ihre Versichertennummer direkt in der Novego-Plattform buchen und direkt mit Ihrem Online-Therapieprogramm starten. Weitere Informationen zu den kooperierenden Versicherungen finden Sie in unserem Novego Kassenrechner.
Welche anderen Online-Therapieprogramme gibt es und wie ist die Kostenübernahme geregelt?
Einige unserer Online-Therapieprogramme sind zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht als DiGA zertifiziert, werden aber von einzelnen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen bezuschusst oder vollständig erstattet.
Prüfen Sie die Kostenübernahme über unseren Kassenrechner oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter +49 40 226 306 719 oder per E-Mail unter info@novego.de. Wir beraten Sie gern!
Zudem können Sie Novego auch als Selbstzahler nutzen. Eine Preisübersicht für die verschiedenen Online-Therapieprogramme finden Sie hier: → Preisübersicht für Novego
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Bundesministerium für Gesundheit. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA): Apps auf Rezept“. Zugriff am 24. Juli 2025. https://gesund.bund.de/digitale-gesundheitsanwendungen-diga
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). „Novego: Depressionen bewältigen – DiGA-Verzeichnis“ (Dauerhaft aufgenommen am 09.10.2023). Zugriff am24. Juli 2025. https://diga.bfarm.de/de/verzeichnis/01110
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). „Novego: Ängste überwinden – DiGA-Verzeichnis“ (Dauerhaft aufgenommen am 14.04.2025). Zugriff am 24. Juli 2025. https://diga.bfarm.de/de/verzeichnis/01820
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